Ob Online-Händler, Streaming-Anbieter, Dienstleistungsvermittler oder soziale Netzwerke – Plattformbetreiber dominieren den Markt in der digitalen Welt. Die Europäische Kommission hat Ende 2020 den Entwurf für den Digital Services Act (DSA) vorgelegt, mit dem auf europäischer Ebene die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 grundlegend überarbeitet werden soll. Mit dem DSA soll die Vereinheitlichung des digitalen Binnenmarkts, die Schaffung eines Kontrollrahmens für Online-Plattformen und die Sicherung des fairen Wettbewerbs erreicht werden.

Eine zentrale Frage ist die Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz. Erstmals sollen europaweit verbindliche Standards für den Umgang der Plattformen mit rechtswidrigen und problematischen Inhalten geschaffen werden. In Deutschland wurde zu diesem Zweck 2017 bereits das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geschaffen, das von Beginn an kontrovers diskutiert wurde und sich in einem lang angekündigten Reformprozess befindet. Die Sperrung der Facebook- und Twitter-Accounts des US-Präsidenten im Januar 2021 zeigen, wie wichtig es ist, dass digitale Dienstanbieter auf ein rechtliches Fundament gestellt werden.

Gemeinsam mit

  • Werner Stengg, EU-Kommission, Mitglied im Kabinett der Kommissarin und
    Exekutiv Vizepräsidentin Margrethe Vestager
  • Ulf Buermeyer, Vorsitzender und Legal Director der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
  • Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy bei YouTube DACH/CEE

haben wir die Vorschläge der EU-Kommission für eine neue Regulierung gegen Hass und Hetze im Netz diskutiert sowie die möglichen Auswirkungen auf nationale Regulierungen und die öffentliche Meinungsbildung auf den Online-Plattformen.

Die Veranstaltung kann hier nachgeschaut werden.