Das am 18. Juni 2020 aufgrund eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist in Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt sowohl ein von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten wie eine von mir beauftragte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Um das so wichtige Ziel der Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht zu gefährden, muss das Gesetz überarbeitet und unverzüglich verfassungskonform ausgestaltet werden. Wir haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine grundrechtskonforme Regelung vorschlägt. 

Kernstück ist die Ausgestaltung der Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA) als "Zwei-Stufen-Verfahren“ . Danach dürfen die Daten erst ausgeleitet werden, wenn das BKA als staatliche Stelle einen Anfangsverdacht vorgeprüft hat. So kann verhindert werden, dass Daten von Nutzerinnen und Nutzern, deren gemeldete Kommentare sich nach einer Vorprüfung als nichts rechtswidrig herausstellen, nicht beim BKA gesammelt werden können.

Änderungsvorschläge abgelehnt

Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hatten wir von Beginn des parlamentarischen Prozesses an hingewiesen. Die von uns mit konkreten Lösungsvorschlägen vorgelegten Anträge „Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen“  sowie einem weiteren Änderungsantrag waren allerdings von der Koaltion abgelehnt worden.