Abgeordnetenbestechung

Korruption und Abgeordnetenbestechung

 
Das Abkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption verlangt Maßnahmen, um die Korruption effektiver zu bekämpfen. Dazu gehört auch, Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten in Bund, Ländern und Kommunen umfassend unter Strafe zu stellen. Bisher ist bei Abgeordneten nur der Stimmenkauf für die Abstimmung im Plenum strafbar. Die Entscheidungen werden aber faktisch bereits im Vorfeld getroffen, etwa in den Fraktionsgremien. Diese Gesetzeslücke musste gefüllt werden. Bei kommunalen Mandatsträgern war die Gesetzeslücke noch größer, seit der BGH vor Jahren entschieden hatte, dass sie gar nicht unter die auf Amtsträger zugeschnittenen Strafvorschriften gegen Korruption fallen.

 
Deswegen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seit langem gefordert, diese Lücken endlich zu schließen, jeden bösen Anschein zu beseitigen, die internationale Korruptionsbekämpfung zu stärken und die Beschädigung des internationalen Ansehens Deutschlands zu beseitigen. Dazu hatten wir auch Gesetzentwürfe eingebracht. Doch die schwarz-gelbe Koalition hatte diese in Bausch und Bogen abgelehnt, ohne Alternativen vorzulegen.

 

Blockade bei der Abgeordnetenbestechung endlich aufgelöst

 
Wir begrüßen, dass die große Koalition die Blockade beendet. Allerdings peitschte sie ihr Vorhaben in einem sorgfältiger Beratung völlig unangemessenen Schnellverfahren in nur zwei Wochen durch`s Parlament. Das war ein offensichtliches Koppelungsgeschäft mit der Diätenerhöhung für Abgeordnete. Unsere Kritik an den Schwachstellen des Gesetzentwurfs hat sich in der Anhörung bestätigt. Doch die Koalition hat sie ignoriert.

 

Gesetzentwurf der Koalition unzureichend

 

Wir kritisieren insbesondere, dass die Strafbarkeit der Abgeordneten zu eng gefasst wird. Die Koalition will nur solche Handlungen unter Strafe stellen, die Mandatsträger „im Auftrag oder auf Weisung“ von anderen vornehmen oder unterlassen. Da das aber kaum zutreffen wird, droht die Regelung teilweise leerzulaufen. Wir fordern außerdem, auch die Handlungen von Wahlbewerberinnen und –bewerbern gleichermaßen unter Strafe zu stellen, um diesen keinen Wettbewerbsvorteil zu lassen.

 
Trotz der Schwächen stimmen wir dem Gesetzentwurf der Koalition zu, weil das Signal in die richtige Richtung geht. Damit wird auch der Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption freigemacht – doch ausgerechnet hier will die Koalition noch nicht mitziehen.

 

Ratifikation der UN-Antikorruptionskonvention verweigert

 

Einen Gesetzentwurf zur Ratifikation des UN-Übereinkommens gegen Korruption hat die Koalition nicht vorgelegt. Wir haben einen solchen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt, doch die Koalition hat ihn von der Tagesordnung des Rechtsausschusses geboxt. Hier gibt es offensichtlich noch internen Streit. Wir werden die Koalition weiter so lange treiben, bis sie endlich auch den nächsten wichtigen Schritt zu mehr Korruptionsbekämpfung geht.