CETA und Urheberrecht – Die Zukunft nicht verbauen!

17.12.14 Das bilaterale Freihandelsabkommen CETA greift viele Aspekte des gescheiterten ACTA auf. Doch das größte Problem: Mit CETA wird in der EU der reformbedürftige Status-Quo zementiert. Die nötige und angekündigte Urheberrechtsreform muss möglich bleiben.

  

Alle sind sich einig! Der Reform- und Modernisierungsbedarf des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist enorm und überfällig. Daher begrüßen wir, dass die neue EU-Kommission sich der Mamutaufgabe stellt, dabei en passant die Große Koalition überholt, und Reformvorschläge zum Sommer 2015 ankündigt.

  
Das von mir und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebene Kurzgutachten „Urheberrechte in CETA (Link PDF)“ zeigt allerdings große Probleme hinsichtlich der vorfestlegenden Wirkung von CETA auf die nationalen und eu-weiten Reformen im Urheberrecht auf und kommt zum Schluss:

  
„Es bleibt festzuhalten, dass das bilaterale Freihandelsabkommen keine positiven Impulse für die notwendige Reform auf europäischer und nationaler Ebene setzt und teilweise durch präjudizierende Wirkung künftigen Handlungsspielraum verhindert.“

  

Dies wird am Beispiel des Rechts der Nutzerinnen und Nutzer auf Privatkopien deutlich. Die Privatkopie ist ein Nutzerrecht, dass per „Schranke“ im Urheberecht eingeräumt wird und Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung erlaubt. Das NutzerInnen zustehend Recht Kopien für den privaten Gebrauch anzufertigen, wird durch den Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen de facto unterlaufen. Diese verbraucherunfreundliche Regelung soll mit CETA festgeschrieben und der gegenwärtige, restriktive Stand eingefroren werden. Das Gutachten hält hier fest:

  
„Die anstehende Reform des EU-Urheberrechts sollte diesen Regelungsbereich modernisieren. Eine völkerrechtliche Vereinbarung mit Kanada würde diese Option verhindern.“

  

Bemerkenswert sind die umfangreichen wörtlichen Übereinstimmungen zwischen von CETA und ACTA. Das Anti Counterfeiting Trade Agreement scheiterte auch Aufgrund eines europaweiten und sehr breiten Widerstandes gegen rein repressive Maßnahmen der Urheberrechtsdurchsetzung. Dieser Ansatz findet sich in CETA letztlich nicht wieder. Dies ist auch ein später Erfolg des massiven Widerstands gegen ACTA und Ergebnis völkerrechtlicher Vorgaben und jüngster Urheberrechtsreformen in Kanada.

  
Das Hauptproblem des bilateralen Freihandelsabkommen bleibt, dass der dringende Reform- und Modernisierungsbedarf des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft durch eine Zementierung des Status Quo auf EU-Ebene nahezu verhindert wird.

  
Daher empfiehlt das Gutachten:

„Es muss daher sichergestellt werden, dass die Vereinbarung die bereits angekündigte Modernisierung des Urheberrechts in Deutschland und in der Europäischen Union nicht vereitelt. Dem Abkommen sollte aus diesem Grund zumindest eine entsprechende Vorbehaltsklausel hinzugefügt werden, damit der Reformprozess weiter autonom möglich bleibt. Und was für CETA gilt, muss auch in Bezug auf TTIP und weitere Freihandelsabkommen immer im Blick behalten werden“