Frauen sind insbesondere in den Chefetagen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass sich das Geschlechterverhältnis der Gesellschaft auch in den Führungsetagen deutscher Unternehmen widerspiegelt. Vielfalt macht unsere Gesellschaft aus. Und es ist ein Gebot des Grundgesetzes, das in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 mit einem aktiven Gleichstellungsauftrag versehen ist: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorstandspositionen deutscher Dax-Unternehmen entwickelt sich weiterhin zu langsam. Da die derzeit geltende Regelung nur für börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen gültig ist, gilt sie für den überwiegenden Teil der Unternehmen in Deutschland nicht. Um diesen Missstand zu beheben, braucht es endlich eine weitreichendere Quotenregelung, denn es zeigt sich, dass die Quote wirkt. Der Frauenanteil in den unter die Quotenregelung fallenden Unternehmen ist von 25 Prozent im Jahr 2015 auf 35,2 im Jahr 2020 gestiegen. Unternehmen, die nicht unter die Quotenregelung fielen, wiesen einen deutlich niedrigeren Frauenanteil in Aufsichtsräten von 19,9 Prozent auf (vgl. BMFSFJ Jährliche Informationen zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen 2020 und FidAR e.V. 2020).

Daher fordern wir in unserem Antrag , die erfolgreiche Quote weiter auszubauen:

  • eine feste Mindestquote für Frauen von 33 Prozent für Unternehmensvorstände ab dem Jahr 2021 und von 40 Prozent ab 2025
  • die Frauenquote für Aufsichtsräte von derzeit 30 Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen
  • den Anwendungsbereich der festen Frauenquote für Aufsichtsräte auszuweiten von den derzeit börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen
  • für die Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorgaben spürbare Sanktionen zu beschließen
  • Begleitmaßnahmen wie verpflichtende Gleichstellungspläne, Transparenzregister oder Beratungsgutscheine für Unternehmen